Allgemeiner Hinweis für den Feriengast zur Endreinigung:

Was genau gehört zur Endreinigung, und was muss ich hier beachten.

Grundlegende Ordnung und Säuberung zählt so oder so zu den Pflichten der Feriengäste. Das heißt, vor der Abreise haben die Mieter:

  • Geschirr zu spülen/den Geschirrspüler auszuräumen
  • Kaffeesatzbehälter des Kaffeevollautomaten zu leeren, säubern und spülen
  • allgemein aufzuräumen
  • den Kühlschrank komplett zu leeren und alle Gegenstände zu entnehmen
  • sollten Möbel und Gegenstände umgestellt worden sein, sind diese wieder dort zu platzieren, wo sie ursprünglich standen
  • Tierhaare zu entfernen (z.B. staubsaugen)
  • Mülleimer zu entleeren und Leergut sowie Müll wegzubringen
  • elektrische Geräte auszuschalten
  • und sofern Grill und Gartenmöbel genutzt worden sind, diese zu putzen.

Für die Basics sind die Urlauber also selbst verantwortlich. 


Zur Endreinigung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses gehört:

  • Badezimmer putzen, inklusive Toiletten, Waschbecken und Duschen
  • Fußböden saugen/fegen und wischen
  • Fenster putzen
  • Tische abwischen
  • Staub wischen 
  • Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte in der Küche säubern – besonders Ofen und Kühlschrank
  • Reinigung besonderer Ausstattungen

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